Anthroposophische Medizin in Europa
28.November 2007 | 12:55 Uhr | Abgelegt
in:pressespiegel
Hier ist der Link zum Artikel in dem es
um das Gewicht Deutschlands und Frankreichs
bei der Anwendung komplementärmedizinischer
Methoden geht.
Komplementärmedizin in der Kinderheilkunde
23.Oktober 2007 | 08:57 Uhr | Abgelegt
in:pressespiegel
Ö1 Programm Mo, 22.10.2007
Medizin und Gesundheit
Sendung als MP3 Download verfügbar
Komplementärmedizin in der Kinderheilkunde
Im Rahmen des ORF Schwerpunktes "Kinder" widmen wir uns diesmal der Frage, ob komplementärmedizinische Methoden bei Kindern besonders gut wirken - diese These wird von vielen Komplementärmedizinern und Komplementärmedizinerinnen vertreten.
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Medizin und Gesundheit
Sendung als MP3 Download verfügbar
Komplementärmedizin in der Kinderheilkunde
Im Rahmen des ORF Schwerpunktes "Kinder" widmen wir uns diesmal der Frage, ob komplementärmedizinische Methoden bei Kindern besonders gut wirken - diese These wird von vielen Komplementärmedizinern und Komplementärmedizinerinnen vertreten.
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Dialogforum "Anthroposophische Medizin und Homöopathie"
Köthen, 9. November 2007, 17.00
Uhr
In der Anthroposophischen Medizin wird der Mensch sowohl im Krankheitsverständnis als auch in der Therapie als leibliches, seelisches und individuell geistiges Wesen berücksichtigt. Dabei gibt es zwischen der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin einige Gemeinsamkeiten, aber auch wichtige Unterschiede. Wie wird beispielsweise Heilung in der Homöopathie und in der Anthroposophischen Medizin aufgefasst? Wie steht es um die Wahrnehmung des Patienten? In welcher Beziehung steht das Arzneimittel zum Krankheitsprozess? Welche Methodologie der Heilpflanzenerkenntnis liegt den beiden Therapierichtungen zugrunde? Versteht sich die Homöopathie, ebenso wie die Anthroposophische Medizin, als eine komplementärmedizinische Richtung - oder als eine Alternative zur konventionellen naturwissenschaftlich orientierten Medizin? Und was ist mit den Patienten? Wie kombinieren die Patientinnen und Patienten unterschiedliche therapeutische Richtungen?
Zu diesen und anderen Fragen wollen die Anthroposophische Medizin und die Homöopathie miteinander ins Gespräch kommen: Am 9. November 2007 findet in Köthen im Rahmen des "ICE 7: Internationaler Coethener Erfahrungsaustausch" das Dialogforum "Anthroposophische Medizin und Homöopathie - ähnlich oder gegensätzlich?" statt. Die Veranstaltung soll Räume schaffen, um den Dialog auch innerhalb der Komplementärmedizin transparent und konstruktiv zu führen. Es gilt, Differenzen und unterschiedliche Konzepte offen zu benennen - aber auch, die verbindenden Elemente zu erörtern. Dazu diskutieren miteinander: Dr. Matthias Girke, Arzt für Innere Medizin und Diabetologie, Leitender Arzt am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe (Berlin) und Vorstand des DAMiD, Dr. Jens Uwe Goos, niedergelassener Gynäkologe (Homöopathie und Anthroposophische Medizin), Lars Broder Stange, Allgemeinarzt (Kissing) und Vorstand des Deutschen Zentralvereines homöopathischer Ärzte sowie Curt Kösters, Allgemeinarzt und ebenfalls Vorstand des Deutschen Zentralvereines homöopathischer Ärzte.
Datum: Freitag, 9. November 2007, 17.00 Uhr
Ort: Köthen (Anhalt)
Anmeldung und Veranstalter: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte: www.welt-der-homoeopathie.de
In der Anthroposophischen Medizin wird der Mensch sowohl im Krankheitsverständnis als auch in der Therapie als leibliches, seelisches und individuell geistiges Wesen berücksichtigt. Dabei gibt es zwischen der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin einige Gemeinsamkeiten, aber auch wichtige Unterschiede. Wie wird beispielsweise Heilung in der Homöopathie und in der Anthroposophischen Medizin aufgefasst? Wie steht es um die Wahrnehmung des Patienten? In welcher Beziehung steht das Arzneimittel zum Krankheitsprozess? Welche Methodologie der Heilpflanzenerkenntnis liegt den beiden Therapierichtungen zugrunde? Versteht sich die Homöopathie, ebenso wie die Anthroposophische Medizin, als eine komplementärmedizinische Richtung - oder als eine Alternative zur konventionellen naturwissenschaftlich orientierten Medizin? Und was ist mit den Patienten? Wie kombinieren die Patientinnen und Patienten unterschiedliche therapeutische Richtungen?
Zu diesen und anderen Fragen wollen die Anthroposophische Medizin und die Homöopathie miteinander ins Gespräch kommen: Am 9. November 2007 findet in Köthen im Rahmen des "ICE 7: Internationaler Coethener Erfahrungsaustausch" das Dialogforum "Anthroposophische Medizin und Homöopathie - ähnlich oder gegensätzlich?" statt. Die Veranstaltung soll Räume schaffen, um den Dialog auch innerhalb der Komplementärmedizin transparent und konstruktiv zu führen. Es gilt, Differenzen und unterschiedliche Konzepte offen zu benennen - aber auch, die verbindenden Elemente zu erörtern. Dazu diskutieren miteinander: Dr. Matthias Girke, Arzt für Innere Medizin und Diabetologie, Leitender Arzt am Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe (Berlin) und Vorstand des DAMiD, Dr. Jens Uwe Goos, niedergelassener Gynäkologe (Homöopathie und Anthroposophische Medizin), Lars Broder Stange, Allgemeinarzt (Kissing) und Vorstand des Deutschen Zentralvereines homöopathischer Ärzte sowie Curt Kösters, Allgemeinarzt und ebenfalls Vorstand des Deutschen Zentralvereines homöopathischer Ärzte.
Datum: Freitag, 9. November 2007, 17.00 Uhr
Ort: Köthen (Anhalt)
Anmeldung und Veranstalter: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte: www.welt-der-homoeopathie.de
Anthroposophische Arzneimittel in Europa
27.September 2007 | 16:22 Uhr | Abgelegt
in:heilmittel
EuGH-Urteil macht auf fehlende europäische Regelung
aufmerksam
Pressemitteilung, 21.09.2007
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern eine Entscheidung zur Verkehrsfähigkeit anthroposophischer Arzneimittel gefällt. Danach dürfen die Anthroposophika nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren zugelassen sind, das in Art. 6 der Richtlinie 2001/83/EG (6. November 2001) des Europäischen Parlaments und des Rats genannt ist. Diese Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel nennt Verfahren, die in der Europäischen Union Gültigkeit haben. Allerdings trifft diese Richtlinie nur Aussagen zu homöopathischen Arzneimitteln. Damit sind also nur diejenigen anthroposophischen Arzneimittel abgebildet, die nach homöopathischen Verfahren hergestellt sind. Für alle anderen anthroposophischen Arzneimittel gibt es keine Angaben. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Auftrag der EU-Kommission ein Berichtsentwurf über die Anwendung der Regelungen zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln erstellt, der auch anthroposophische Arzneimittel erfasst, die nicht nach homöopathischen Verfahren hergestellt wurden. Allerdings wird in diesem Entwurf nur auf Anthroposophika eingegangen, die zur Selbstmedikation geeignet sind, andere anthroposophische Arzneimittel werden nicht genannt. Nun gilt es, auch für diese Gruppe der anthroposophischen Arzneimittel eine sinnvolle Lösung zu finden. Da der Bericht momentan erst als Entwurf vorliegt, wird noch an einer Erweiterung der erfassten Anthroposophika gearbeitet.
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Pressemitteilung, 21.09.2007
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern eine Entscheidung zur Verkehrsfähigkeit anthroposophischer Arzneimittel gefällt. Danach dürfen die Anthroposophika nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren zugelassen sind, das in Art. 6 der Richtlinie 2001/83/EG (6. November 2001) des Europäischen Parlaments und des Rats genannt ist. Diese Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel nennt Verfahren, die in der Europäischen Union Gültigkeit haben. Allerdings trifft diese Richtlinie nur Aussagen zu homöopathischen Arzneimitteln. Damit sind also nur diejenigen anthroposophischen Arzneimittel abgebildet, die nach homöopathischen Verfahren hergestellt sind. Für alle anderen anthroposophischen Arzneimittel gibt es keine Angaben. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Auftrag der EU-Kommission ein Berichtsentwurf über die Anwendung der Regelungen zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln erstellt, der auch anthroposophische Arzneimittel erfasst, die nicht nach homöopathischen Verfahren hergestellt wurden. Allerdings wird in diesem Entwurf nur auf Anthroposophika eingegangen, die zur Selbstmedikation geeignet sind, andere anthroposophische Arzneimittel werden nicht genannt. Nun gilt es, auch für diese Gruppe der anthroposophischen Arzneimittel eine sinnvolle Lösung zu finden. Da der Bericht momentan erst als Entwurf vorliegt, wird noch an einer Erweiterung der erfassten Anthroposophika gearbeitet.
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"Nur ein paar Piekser?"
02.Mai 2007 | 08:38 Uhr | Abgelegt in:forschung
Hier finden Sie einen
aktuellen Pressebeitrag der Internetseite
www.themen-der-zeit.de :
"Von der Schwierigkeit, individuelle Impfentscheidungen zu treffen" Link
www.themen-der-zeit.de :
"Von der Schwierigkeit, individuelle Impfentscheidungen zu treffen" Link
Anthroposophische Mistelpräparate in der Krebstherapie gestärkt
08.April 2007 | 04:25 Uhr |
(openPR) -
Berlin, 4. April 2007. In der Vergangenheit hat es
immer wieder Auseinandersetzungen zwischen
gesetzlichen Krankenkassen und ihren Versicherten
gegeben, wenn es um die Erstattungsfähigkeit der
Anthroposophischen Mistelpräparate in der
Krebstherapie gegangen ist. Dabei ist die
rechtliche Situation eigentlich klar: Dem
Gesetzeswortlaut nach sind Anthroposophische
Mistelpräparate sowohl adjuvant (also ergänzend zu
Strahlen- oder Chemotherapie) als auch palliativ
(stabilisierend oder lindernd bei einer unheilbaren
Krebserkrankung) durch die gesetzliche
Krankenversicherung erstattungsfähig.
Dementsprechend wurde bislang auch kein Prozess
verloren, mit dem die Patientinnen und Patienten
ihr Recht eingeklagt hatten.
Faktische Entscheidung des Bundessozialgerichts
Um in dieser Situation ein für allemal Klarheit zu schaffen, hat das Sozialgericht Dresden Revision direkt beim Bundessozialgericht zugelassen. Das Verfahren lief, der Termin für die mündliche Verhandlung war für den 29. März 2007 festgesetzt. Allerdings hat die beklagte Krankenkasse ihren Revisionsantrag keine 24 Stunden vor der Verhandlung zurückgezogen. Offensichtlich kamen die dort beteiligten Juristen zu der Einschätzung, dass für die Kasse kein positives Ergebnis zu erwarten gewesen wäre und haben die Revision wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen. Das Bundessozialgericht hätte die Erstattung auf Basis des geltenden Rechts bejaht. Zwar ist kein rechtskräftiges Urteil ergangen, aber die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts ist trotzdem deutlich geworden. Die Gerichte werden sich mit Sicherheit an dieser Auffassung der höchstrichterlichen Instanz orientieren. Damit sind die Erfolgsaussichten für Kassen, durch zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen gegen die Erstattung der Anthroposophischen Mistelpräparate vorzugehen, noch geringer geworden. Dr. Matthias Girke, Vorstand des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland, äußert sich zu den jüngsten Entwicklungen folgendermaßen: „Es ist für die betroffenen Patientinnen und Patienten ein immens wichtiger Schritt, dass die Frage zur Erstattung der Anthroposophischen Mistelpräparate – sowohl adjuvant als auch palliativ – nun faktisch geklärt ist. Denn gerade Versicherte, die sich mit einer Krebserkrankung auseinander setzen müssen, brauchen Sicherheit, wenn es um die Erstattung der Misteltherapie geht, die mittlerweile zu den meist verordneten Arzneimitteln innerhalb der Onkologie gehört.“
Hintergrund zur Entscheidung
Dem Urteil des Sozialgerichts Dresden ging die Klage einer Patientin voraus, die eine adjuvante Behandlung mit einem Anthroposophischen Mistelpräparat beantragt hatte. Die Klage hatte Erfolg, da das Sozialgericht entschieden hatte, dass die Anthroposophische Misteltherapie innerhalb der besonderen Therapierichtungen als Standard bei der Krebstherapie gelte und daher von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden müsse. Denn laut Arzneimittelrichtlinien, Abschnitt 5 Ziffer 16.4.27 und insbesondere Ziffer 16.5., kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophischen und homöopathischen Medizin verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Lediglich die phytotherapeutischen Mistelpräparate sind ausschließlich für die palliative Therapie zugelassen.
Dachverband Anthroposophische
Medizin in Deutschland e.V. (DAMiD)
Chausseestr. 29, 10117 Berlin
Natascha Hövener
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 030-28 87 70 94
Email: hoevener@damid.de
Internet: www.damid.de
Faktische Entscheidung des Bundessozialgerichts
Um in dieser Situation ein für allemal Klarheit zu schaffen, hat das Sozialgericht Dresden Revision direkt beim Bundessozialgericht zugelassen. Das Verfahren lief, der Termin für die mündliche Verhandlung war für den 29. März 2007 festgesetzt. Allerdings hat die beklagte Krankenkasse ihren Revisionsantrag keine 24 Stunden vor der Verhandlung zurückgezogen. Offensichtlich kamen die dort beteiligten Juristen zu der Einschätzung, dass für die Kasse kein positives Ergebnis zu erwarten gewesen wäre und haben die Revision wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen. Das Bundessozialgericht hätte die Erstattung auf Basis des geltenden Rechts bejaht. Zwar ist kein rechtskräftiges Urteil ergangen, aber die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts ist trotzdem deutlich geworden. Die Gerichte werden sich mit Sicherheit an dieser Auffassung der höchstrichterlichen Instanz orientieren. Damit sind die Erfolgsaussichten für Kassen, durch zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen gegen die Erstattung der Anthroposophischen Mistelpräparate vorzugehen, noch geringer geworden. Dr. Matthias Girke, Vorstand des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland, äußert sich zu den jüngsten Entwicklungen folgendermaßen: „Es ist für die betroffenen Patientinnen und Patienten ein immens wichtiger Schritt, dass die Frage zur Erstattung der Anthroposophischen Mistelpräparate – sowohl adjuvant als auch palliativ – nun faktisch geklärt ist. Denn gerade Versicherte, die sich mit einer Krebserkrankung auseinander setzen müssen, brauchen Sicherheit, wenn es um die Erstattung der Misteltherapie geht, die mittlerweile zu den meist verordneten Arzneimitteln innerhalb der Onkologie gehört.“
Hintergrund zur Entscheidung
Dem Urteil des Sozialgerichts Dresden ging die Klage einer Patientin voraus, die eine adjuvante Behandlung mit einem Anthroposophischen Mistelpräparat beantragt hatte. Die Klage hatte Erfolg, da das Sozialgericht entschieden hatte, dass die Anthroposophische Misteltherapie innerhalb der besonderen Therapierichtungen als Standard bei der Krebstherapie gelte und daher von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden müsse. Denn laut Arzneimittelrichtlinien, Abschnitt 5 Ziffer 16.4.27 und insbesondere Ziffer 16.5., kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophischen und homöopathischen Medizin verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Lediglich die phytotherapeutischen Mistelpräparate sind ausschließlich für die palliative Therapie zugelassen.
Dachverband Anthroposophische
Medizin in Deutschland e.V. (DAMiD)
Chausseestr. 29, 10117 Berlin
Natascha Hövener
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 030-28 87 70 94
Email: hoevener@damid.de
Internet: www.damid.de
Mittelpunkt Mensch
07.April 2007 | 04:15 Uhr | Abgelegt
in:pressespiegel
Mittelpunkt Mensch
Die anthroposophische Medizin sieht sich als Ergänzung zur Schulmedizin. Ein Überblick.