heilmittel
Anthroposophische Arzneimittel in Europa
27.September 2007 | 16:22 Uhr |
EuGH-Urteil macht auf fehlende europäische Regelung
aufmerksam
Pressemitteilung, 21.09.2007
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern eine Entscheidung zur Verkehrsfähigkeit anthroposophischer Arzneimittel gefällt. Danach dürfen die Anthroposophika nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren zugelassen sind, das in Art. 6 der Richtlinie 2001/83/EG (6. November 2001) des Europäischen Parlaments und des Rats genannt ist. Diese Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel nennt Verfahren, die in der Europäischen Union Gültigkeit haben. Allerdings trifft diese Richtlinie nur Aussagen zu homöopathischen Arzneimitteln. Damit sind also nur diejenigen anthroposophischen Arzneimittel abgebildet, die nach homöopathischen Verfahren hergestellt sind. Für alle anderen anthroposophischen Arzneimittel gibt es keine Angaben. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Auftrag der EU-Kommission ein Berichtsentwurf über die Anwendung der Regelungen zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln erstellt, der auch anthroposophische Arzneimittel erfasst, die nicht nach homöopathischen Verfahren hergestellt wurden. Allerdings wird in diesem Entwurf nur auf Anthroposophika eingegangen, die zur Selbstmedikation geeignet sind, andere anthroposophische Arzneimittel werden nicht genannt. Nun gilt es, auch für diese Gruppe der anthroposophischen Arzneimittel eine sinnvolle Lösung zu finden. Da der Bericht momentan erst als Entwurf vorliegt, wird noch an einer Erweiterung der erfassten Anthroposophika gearbeitet.
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Pressemitteilung, 21.09.2007
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern eine Entscheidung zur Verkehrsfähigkeit anthroposophischer Arzneimittel gefällt. Danach dürfen die Anthroposophika nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einem Verfahren zugelassen sind, das in Art. 6 der Richtlinie 2001/83/EG (6. November 2001) des Europäischen Parlaments und des Rats genannt ist. Diese Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel nennt Verfahren, die in der Europäischen Union Gültigkeit haben. Allerdings trifft diese Richtlinie nur Aussagen zu homöopathischen Arzneimitteln. Damit sind also nur diejenigen anthroposophischen Arzneimittel abgebildet, die nach homöopathischen Verfahren hergestellt sind. Für alle anderen anthroposophischen Arzneimittel gibt es keine Angaben. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Auftrag der EU-Kommission ein Berichtsentwurf über die Anwendung der Regelungen zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln erstellt, der auch anthroposophische Arzneimittel erfasst, die nicht nach homöopathischen Verfahren hergestellt wurden. Allerdings wird in diesem Entwurf nur auf Anthroposophika eingegangen, die zur Selbstmedikation geeignet sind, andere anthroposophische Arzneimittel werden nicht genannt. Nun gilt es, auch für diese Gruppe der anthroposophischen Arzneimittel eine sinnvolle Lösung zu finden. Da der Bericht momentan erst als Entwurf vorliegt, wird noch an einer Erweiterung der erfassten Anthroposophika gearbeitet.
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Anthroposophische Pharmazeutik und Medizin in der Krise?
23.November 2006 | 09:43 Uhr |
Ein Artikel von Michael Eggert in der
Novemberausgabe 2006 der INFO3: LINK oder weiterlesen...
HOMÖOPATHIE UND ANTHROPOSOPHISCHE MEDIZIN IM VERGLEICH
18.Juni 2006 | 12:25 Uhr |
Entscheidend ist der Prozeß
Von Bartholomäus Maris
Die Homöopathie gilt als klassische Form natürlicher Heilung. Anthroposophische Medizin läßt sich demgegenüber eher als eine Kultur- denn eine Naturheilkunde charakterisieren. Der folgende Artikel hilft, sich bei Gemeinsamkeiten und Unterschieden zurechtzufinden.
Von Bartholomäus Maris
Die Homöopathie gilt als klassische Form natürlicher Heilung. Anthroposophische Medizin läßt sich demgegenüber eher als eine Kultur- denn eine Naturheilkunde charakterisieren. Der folgende Artikel hilft, sich bei Gemeinsamkeiten und Unterschieden zurechtzufinden.